Auf dieser Seite sind alle verfügbaren Corona-News des Schweizerischen Blasmusikverbandes (SBV) und des Kantons Solothurn aufgeschaltet. Die Auflistung ist chronologisch gegliedert (neuste Meldung zuoberst).


Corona-News (vom 14. März 2022)


Lockerungen / Aufhebung Massnahmen

Per Donnerstag, 17. Februar 2022 besteht nur noch eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr sowie in Heimen und Spitäler. Alle anderen Massnahmen sind aufgeboben. Proben, Konzerte und andere Aktivitäten können wieder ohne die besonderen Covid-Einschränkungen stattfinden. Wir rufen gleichwohl zu einem verantwortungsvollen und rücksichtsvollen Umgang mit der „neuen Normalität“ auf. Wir freuen uns, dass die Blasmusik endlich wieder aufleben kann!


Ausfallsentschädigung Kanton Solothurn

Das Kantonale Amt für Kultur und Sport hat zu Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen ein Merkblatt, ein Gesuchsformular und ein Formular Schadensberechnung auf seiner Homepage aufgeschaltet. Gesuche für Ausfallentschädigungen zwischen dem 1. und 31. Dezember 2021 müssen bis 31. Januar 2022 eingereicht werden.

Kultur und Sport – Bildung & Kultur – Kanton Solothurn


Schreiben der Amateurkulturverbände an den Bundesrat (10. Januar 2022)


Corona-News (vom 21. Dezember 2021)


Corona-News (vom 5. Dezember 2021)

KORRIGENDA des SBV: Im Corona-Spezialnewsletter Nr. 25 ist in Bezug auf die erforderlichen Abstände die Rede davon, dass auch bei freiwilliger Einführung von 2G Abstände zu beachten sind. Das ist nicht korrekt. Bei 2G braucht es keine Abstände. Wir bedauern diesen Fehler und entschuldigen uns dafür.

Jedoch empfehlen wir bei 3G dann einen Abstand von 1,5m oder technische Massnahmen wie Plexiglas, wenn die Maske zum Spielen weggelassen wird, denn bei geringen Abständen ohne Maske ist das Infektionsrisiko am höchsten. Die erforderlichen Kontaktlisten helfen nur zu identifizieren, wer allenfalls in Quarantäne muss, nicht aber das Übertragungsrisiko zu mindern.


Corona-News (vom 30. November 2021)

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn hat erweiterte Schutzmassnahmen angeordnet. Diese gelten zusätzlich zu den nationalen Massnahmen (wie z.B. Zertifikatspflicht bei Veranstaltungen). Das bedeutet für die Blasmusik u.a.:

  • Das Publikum trägt bei Veranstaltungen eine Maske
  • die Musikerinnen und Musiker sind während dem Musizieren in Innenräumen (sowohl bei Proben wie auch bei Konzerten) von der Maskentragpflicht befreit. Bis der Sitzplatz im Probelokal/Konzertsaal eingenommen worden ist bzw. wenn der Sitzplatz wieder verlassen wird, besteht aber für alle Personen eine Maskentragpflicht.
  • Es gibt keine Apéros im Stehen, es darf nur noch sitzend konsumiert werden

Corona-News (vom 4. Oktober 2021)

Corona-News (gültig ab 13. September 2021)

Corona-News (gültig ab 26. Juni 2021)

Corona-News (gültig ab 31. Mai 2021)

Corona-News (gültig ab 24. April 2021)


Privilegierte Abstände bis 5 Personen weiterhin möglich (SBV-News vom 18.04.2021)

Dürfen 5 Personen weiterhin mit privilegierten Abständen proben? Oder braucht es ohne technische Vorkehrungen von 1  bis 15 Personen in jedem Fall 25 Quadratmeter pro Person? Eine einlässliche rechtliche Analyse der Covid-19-Verordnung hat ergeben, dass es verschiedene Auslegungsergebnisse gibt und wir die zu Gunsten der Blasmusik bessere Variante anwenden und mit gutem Gewissen empfehlen können. Will heissen, dass Ensembles mit bis 5 Personen weiterhin die privilegierten Abstände anwenden können.  
Ab 6 bis zu den maximal zugelassenen 15 Personen sind jedoch die von der Verordnung verlangten 25 Quadratmeter pro Person einzuhalten. Wir setzen alles daran, dass diese unsinnige Vorgabe auf ein evidenzbasierendes Mass von 4 Quadratmeter herabgestuft wird. Blasmusik ist (mit entsprechendem Schutzkonzept!) kein Risiko. Blasmusik tut gut.


Corona-News (gültig ab 15. April 2021)

Corona-News (gültig ab 1. März 2021)

Corona-News (gültig ab 13. Dezember 2020)

Corona-News (gültig ab 5. November 2020)

Corona-News (gültig ab 28. Oktober 2020)


Ab Dienstag 27. Oktober 2020 gelten im Kanton Solothurn neu folgende Regelungen:

– Verbot von Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum
– Verbot von Veranstaltungen mit über 30 Personen


Der SBV empfiehlt in seinem Newsletter ‚Coronavirus-News Nr. 14‘ vom 21. Oktober 2020:

Die gute Nachricht: Proben und Konzerte sind weiterhin möglich. Allerdings verweisen wir auf die Vorgaben des SBV (nachstehend).

Wir sind klar der Meinung, dass auch in den Proben beim Zirkulieren die Maske getragen werden soll. Das heisst für die Musikantinnen und Musikanten: Bis der Sitzplatz im Probelokal/Konzertsaal eingenommen worden ist, muss (Konzerte) bzw. soll (Probe) die Maske getragen werden, beim Musizieren kann sie jedoch weggelegt werden (gilt auch für die Dirigentin/den Dirigenten). Die Maske muss/soll wieder aufgesetzt werden bei Unterbrüchen, Pausen oder am Ende der Probe/des Konzerts bzw. beim Verlassen des Sitzplatzes. Mit dem Weglegen der Maske am Sitzplatz gewinnt aber die Abstandsregel wieder an Bedeutung. Wir empfehlen unseren Mitgliedsvereinen daher dringend, den empfohlenen Abstand jederzeit zu gewährleisten. Die Unterschreitung desselben ist für uns keine Option mehr, auch nicht mit Präsenzliste! Das heisst im Ergebnis: Proben und Konzerte nur noch, wenn im musizierenden Verein die Abstände eingehalten werden können. Wir sind uns der Tragweite dieser Empfehlung durchaus bewusst, denn damit sind viele Adventskonzerte in engen Kirchen etc. nicht mehr möglich.

Der vollständige Text ist in den SBV Corona-News Nr. 14 einsehbar (Link nachstehend)

Corona-News (gültig ab 21. Oktober 2020)

Corona-News (gültig ab 28. Juli 2020)

Corona-News (gültig ab 6. Juli 2020)

Corona-News (gültig ab 22. Juni 2020)

Schutzkonzept – Merkblatt (gültig ab 22. Juni 2020)
Schutzkonzept für Proben und Konzerte (gültig ab 22. Juni 2020)


Wiederaufnahme des Probebetriebs ab 8. Juni möglich!

Mit Spannung war der Bundesratsentscheid vom 27. Mai betreffend dem dritten Lockerungsschritt erwartet worden. Mit diesem Entscheid wurde das Verbot der Vereinsaktivitäten wieder aufgehoben. Proben und Konzerte mit einer Personenzahl von bis zu 300 Teilnehmenden sind ab 8. Juni wieder möglich, allerdings nur mit einem entsprechenden Schutzkonzept.

Schutzkonzept – Merkblatt
Schutzkonzept für Proben und Konzerte
Detailliertes Schutzkonzept vom 8. Juni 2020
Detailliertes Schutzkonzept vom 8. Juni 2020 (ZUSAMMENFASSUNG)


Informationen zum Lockdown

Es sind wahrlich ausserordentliche Wochen, in welchen wir uns bewegen. Spätestens seit schweizweit alle Veranstaltungen, so auch Konzerte und sogar Proben, verboten sind, gibt es etliche Dirigenten oder Musiklehrer, die keinen Lohn mehr bekommen.

Zu verschiedenen aktuellen Fragen und Themen informiert der Schweizerische Blasmusikverband (SBV) laufend. Wir verlinken alle Newsletter, das FAQ und weitere Informationen auf dieser Seite.

Link zum laufend aktualisierten FAQ

Quelle: www.windband.ch