Im Kanton Solothurn gelten ab 27.10.2020 für Veranstaltungen und Gastwirtschaftsbetriebe u.a. folgende Massnahmen des Bundes und des Kantons Solothurn.

  • Verbot von Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum (kantonale Massnahme).
  • Höchstens 15 Personen an privaten Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis, die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben stattfinden (kantonale Massnahme).
  • Verbot von Veranstaltungen mit über 30 Personen, wobei für Gemeindeversammlungen, für Sitzungen der kantonalen und kommunalen Parlamente sowie für politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen und Unterschriftensammlungen Ausnahmen bestehen (kantonale Massnahme).