Die an der Delegiertenversammlung vom 13. Oktober 2017 beschlossenen Änderungen im Parademusikreglement wurden vorgenommen und sind nun online abrufbar. Geändert wurde lediglich Artikel 11, welcher eine Mindest-Streckenlänge von 200 Metern und eine neue Maximal-Streckenlänge von 300 Metern vorsieht.
