Heute sprechen alle nur noch von Coronavirus – so auch wir.

Nachdem seit dem 28. Februar 2020 in der Schweiz die besondere Lage gemäss Epidemiengesetz gilt, hat der Bund ein Verbot für Veranstaltungen mit über 1000 Personen erlassen.

Informationen zu Veranstaltungen

Der Bundesrat hat per 28.2.2020 sämtliche öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten, verboten. Der Kantonale Sonderstab Corona appelliert an die Eigenverantwortung von Veranstaltern und Besucherinnen und Besuchern und empfiehlt dringend, auch bei Veranstaltungen mit weniger Personen, eine restriktive Risikoabwägung vorzunehmen.

Für Veranstaltungen im Kanton Solothurn heisst dies:

Veranstaltungen mit 1’000 und mehr Personen dürfen nicht stattfinden und sind abzusagen. Der Kantonale Sonderstab fordert sämtliche Veranstalter auf, die nötigen Schritte einzuleiten.

Für Veranstaltungen mit 150 bis 999 teilnehmenden Personen ist eine restriktive Risikoabwägung zwingend.

Grundsätzlich empfiehlt der Sonderstab auch auf Anlässe in dieser Grösse zu verzichten. Für eine Durchführung muss der Veranstalter zwingend mit dem Kanton Rücksprache nehmen. Es erfolgt eine Risikobeurteilung via Hotline 0800 112 117, im Zweifelsfalle nach Rücksprache mit dem Kantonsarzt. Die Hotline ist bis auf weiteres täglich in Betrieb zwischen 10h und 16h.

Bei Veranstaltungen mit bis 150 teilnehmenden Personen entscheiden die Veranstalter eigenverantwortlich über die Durchführung. Auch in diesen Fällen sind die Hygienemassnahm strikte einzuhalten und vorgängig eine restriktive Risikoabwägung vorzunehmen.

Wir bitten alle Vereine sich auf der Website des Kantons Solothurn laufend zu informieren: www.so.ch

Stand per 04.03.2020, 22.00 Uhr